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Zwangsversteigerung - Fluch und Segen in einem

Die Zwangsversteigerung von Immobilien (Häuser und Grundstücke) und von Schiffen ist eine besondere Form der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung. Sie findet immer dann Anwendung, wenn Immobilieneigentümer die Kredite nicht mehr bezahlen könne, wenn Gläubiger sonstige, erstrittene Forderungen versilbern wollen oder wenn sich z.B. eine Erbengemeinschaft nicht einigen kann, wie mit einer ererbten Immobilien umgegangen werden soll.

Wir vertreten Sie in dieser Spezielmaterie gern in folgenden Angelegenheiten:

- Erwerb von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Häusern aus der Zwangsvollstreckung

- Vertretung als Forderungsinhaber gegen die Immobilie

- Vertretung als Schuldner bei drohender oder begonnener Zwangsvollstreckung

- Erauseinandersetzungen über Immobilien

Zwangsversteigerungen sind der Fluch eines jeden Schuldners, weil er oftmals den wertvollsten Teil seines Eigentums verliert. Sie sind aber nicht selten auch ein Segen und zwar für den Bieter, denn mit etwas Geschick kann man u.U. wahre Schnäppchen erwerben.

Der grösste Feind des Rechtes ist das Vorrecht.

 

030-25296475

+49-30-25269475

 

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