Wer hat nicht bei seinem letzten Urlaub auf den Balearen davon geträumt.: hier müßte man dauerhaft wohnen.
So abwegig dieser Traum zwar klingt, unmöglich ist es nicht. Der Immobilienmarkt auf Mallorca und den anderen Baleareninseln gibt eine große Vielfalt von Baugrundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen in allen erdenklichen Preisklassen her. Da Ausländern dieser Markt nicht verschlossen ist, besteht durchaus die reale Möglichkeit, etwas Passendes zu erwerben. Doch Vorsicht ist gerade bei solch wertintensiven Anschaffungen immer geboten. Das deutsche Grundstücksrecht ist schon kompliziert, aber man kann sich zumindest Literatur in der eigenen Muttersprachen beschaffen. Das spanische Grundstücksrecht ist aber in vielen Einzelfragen nicht mit dem Deutschen identisch. Literatur zur eigenen Information gibt es auch fast nur in Spanisch. Daher können wir nur zu folgender Vorgehensweise raten.
Haben Sie eine Immobilie gefunden, die nach Größe, Ausstattungen, Lage und Preis Ihren Vorstellungen entspricht, sollten Sie nicht sofort einen Kaufvertrag unterschreiben. Kaufverträge können in Spanien zwar ohne notarielle Beurkundung wirksam als sogenannte privatrechtliche Verträge (contrato privado de compraventa) geschlossen werden, doch lassen Sie die Finger davon, wenn Sie nicht zuvor einen Fachmann konsultiert zu Rate gezogen haben. Da auch mündlich geschlossene Kaufverträge über Grundstücke in Spanien wirksam sind, sollten Sie bei ersten Kontakten zu potentiellen Verkäufern sehr vorsichtig vorgehen. Dringend abzuraten ist vor der Abgabe irgendwelcher Zusagen. Nehmen Sie sich Bedenkzeit und suchen Sie anwaltlichen Rat. Schauen Sie sich beim Grundbuchregister (registro de la propiedad) zunächst einmal in Ruhe das Grundbuch an. Dort finden Sie alle erforderlichen Angaben zu dem Grundstück, zum Eigentümer und zu möglichen auf dem Grundstück liegenden Lasten. Lassen Sie sich vom Verkäufer oder vom Makler einen Entwurf des Kaufvertrages aushändigen. Seriöse Verkäufer tun das in der Regel gern. Diesen Kaufvertrag legen Sie möglichst bald einem im spanischen Immobilienrecht versierten Rechtsanwalt zur Überprüfung vor. Sie können aber auch schon bei der Vertragsanbahnung einen Rechtsanwalt hinzu ziehen. Bei Neubauten empfiehlt es sich, die Vorlage des buletin de instalaciones electricas zu erbitten. Das ist eine Urkunde, in welcher bestätigt wird, daß alle elektrischen Arbeiten und der Anschluß des Hauses an das öffentliche Elektrizitätsnetz erfolgt sind. Denken Sie auch an die Bescheinigung des Architekten über die endgültige Fertigstellung des Bauwerks (certificacion final de obra). Die im Grundbuchregister eingetragene Kaufurkunde (escritura publica des compraventa) und die weiteren Bescheinigungen sind die Voraussetzungen dafür, daß die Gemeinde die Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) ausstellt. Diese wiederum ist notwendig für den Abschluß des Vertrages mit dem Energieversorger.
Eine andere Form, Immobilieneigentum zu erlangen, ist das Time-Sharing. Allerdings ist man dabei nur Miteigentümer. Beim Time-Sharing geht es in der Regel darum, daß Ferienwohnungen anteilig an mehrere Miteigentümer verkauft werden. Der jeweilige Miteigentümer kann die Wohnung dann eine bestimmte, vereinbarte Zeit im Jahr selbst nutzen oder an Feriengäste vermieten. Das hört sich interessant an, birgt aber, wie die Vergangenheit zeigte, eine Reihe von Unsicherheiten in sich. Neben einer ganzen Reihe seriöser Anbieter tummeln sich auch immer wieder unseriöse Anbieter auf dem Markt, die nicht das Interesse der Miteigentümer, sondern allein den eigenen Gewinn im Auge haben. So werden z.B.minderwertige Immobilien zu weit überhöhten Preisen angeboten, die Verwaltung der Ferienanlage erfolgt äusserst mangelhaft, die Käufer werden keine echten Miteigentümer, Konkurs macht den Kaufvertrag nicht erfüllbar usw. Besonders verdächtig sind aggressive Werbeaktionen oder das Anbieten auf Kaffeefahrten, am Strand oder in Hotels. Wer sich auf so eine Werbeaktion einläßt, sollte standhaft bleiben. Auch hier gilt, der Vorsichtige macht das beste Geschäft. Seriöse Anbieter lassen Ihnen Zeit zum überlegen. und zum überprüfen der Vertragsentwürfe. Scheuen Sie also auch hier nicht den Weg zum Anwalt.
Erst im Spätsommer des Jahres 2005 hat der Verbraucherschutz für Bankkunden (Ausbanc) in Palma einen neuen Betrugsfall zur Anzeige gebracht. Betroffen sind mehr als 500 Familien, die an der Firma Blue Millenium für die Nutzung von Ferienappartments in Spanien und im Ausland über 3 Mio EURO bezahlt haben. Inwieweit die Geprellten von ihrem Geld je etwas wiedersehen werden, ist zur Zeit noch völlig offen










