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Betreiber von Tonübertragungsanlagen erhalten Entschädigung

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In jüngster Vergangenheit wurde der Frequenzbereich zwischen 790 und 862 MHz an Mobilfunkbetreiber zum Ausbau des mobielen Telefonnetzes versteigert. In diesem Frequenzbereich waren aber bisher diverse drahtlose Tonübertragungsanlagen angesiedelt. Darunter fallen u.a. drahtlose Mikrofonsysteme in Theatern, Konzerthäusern beim Rundfunkt und Fernsehen usw. und auch z.B. drahtlose Kopfhörer und diverse andere Übertragungsanlagen für Sprache und Musik über kürzere Entfernungen. Damit sich die Anlagen der Tonübertragung und des Mobilfunks nicht wechselseitig stören, müssen die Tonübertragungsanlagen den Frequenzbereich räumen. Damit die z.T. noch recht neuen Anschaffungen aber nicht völlig wertlos werden, hat die Bundesregierung eine Entschädigungsregelung nach Biligkeitsgesichtspunkten beschlossen. Für die Jahre 2011 bis 2015 stehen Mittel in Höhe von ca. 124 Mio € zur Verfügung. Betroffene können bereits seit Ende 2011 einen Antrag auf Enschädigung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontolle stellen.

 
Es wird die Zeit kommen, da das Verbrechen am Tier genauso geahndet wird, wie das Verbrechen am Menschen.

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