Die Düsseldorfer Tabelle ist die wichtigste Richlinie unter den Unterhaltsrichtlinien der deutschen Oberlandesgericht für die Berechnung von familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen. Die örltichen Familiengerichte orientieren sich in ihrerer täglichen Spruchpraxis an den hier aufgeführten Verfahrensregeln zur Bestimmung des Unterhaltsbedarfs des Unterhaltsgläubigers und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.
Das OLG Düsseldorf teilte nun mit, daß keine neue Tabellenwerte für das Jahr 2012 veröffentlicht werden, weil es in der jüngeren Vergangenheit keine gesetzlichen und steuerlichen Änderungen gegeben hat, die auf die jeweilige Unterhaltshöhe Einfluß nehmen können. Somit gilt bis auf weiteres die Düsseldorfer Tabelle aus 2011 weiter.





