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HomeMieterhöhung - fehlende Bezugnahme auf neuesten Mietspiegel

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Mieterhöhung - fehlende Bezugnahme auf neuesten Mietspiegel

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Ein Mieterhöhungsverlangen ist nicht schon deshalb unwirksam, weil der Vermieter zur Begründung auf den bisher geltenden, älteren Mietspiegel und nicht auf den kurz vor der Mieterhöhung veröffentlichten, neueren Mietspiegel Bezug genommen hat, so der BGH in einer Revisionsentscheidung vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 337/10.

 
Es wird die Zeit kommen, da das Verbrechen am Tier genauso geahndet wird, wie das Verbrechen am Menschen.

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