banner-kompa.jpg

HomePersonenschaden in Linienbus

Herzlich willkommen auf der Internetpräsenz von LAWBER.de, einem Webprojekt des Berliner Rechtsanwaltes Frank Siegert und seiner Kooperationspartner. Auf den folgenden Seiten wollen wir Ihnen einen Überblick über die angebotenen Rechtsdienstleistungen geben und auch über aktuelle Belange berichten. Wenn Ihnen diese Seite gefällt oder wenn Sie Vorschläge zur Verbesserung / Veränderungen unterbreiten möchten, können Sie hierzu gern unser Gästebuch benutzen.

Da die zunehmende Zahl der Beiträge zur Unübersichtlichkeit beiträgt, finden Sie hier eine Aufstellung aller Beiträge geordnet nach ihrer Beliebtheit bei den Lesern. Eine Suchfunktion wird zu gegebener Zeit ebenfalls integriert werden.

Personenschaden in Linienbus

Bewertung:  / 2
SchwachSuper 

Der Fahrer eines Linienbusses darf grundsätzlich darauf vertrauen, daß alle Fahrgäste entsprechend ihrer Verpflichtung selbst dafür sorgen, sich stets einen festen Halt zu verschaffen. Dies gilt auch beim Anfahren bzw. gewöhnlichen Bremsen. Eine Ausnahme gibt es jedoch und zwar wenn sich die besondere Hilfsbedürftigkeit eines Fahrgastes für den Fahrer deutlich sichtbar zeigt, so das OLG Bremen in einem Urteil vom 9.5.2011 - 3U19/10. Erleidet ein gewöhnlicher Busreisender einen Schaden, weil er sich nicht oder nicht rechtzeitig einen festen Halt gesucht hat, ist die Haftung des Busunternehmers und des Fahrers ausgeschlossen. 

 
Es wird die Zeit kommen, da das Verbrechen am Tier genauso geahndet wird, wie das Verbrechen am Menschen.

Besucher dieser Website

Heute1
Gestern4
Woche1
Monat205
Insgesamt10127

 

030-25296475

+49-30-25269475

 

This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

Website durchsuchen

Zwangsvollstreckungsobjekte
Objects of judicial sale
Berlin - Mahlsdorf
Berlin - Mahlsdorf
Berlin - Mahlsdorf
Baugrundstück Berlin - Karow
Berlin Weißensee
Free business joomla templates