Bedauerlicherweise kommt es immer wieder zu Fällen, in denen den Eltern das elterliche Sorgerecht entzogen wird. Dann wird ein Vormund eingesetzt, der sich um alle Belange und Entschidungen für das Kind zu kümmern hat.. Seit dem 6. Juli 2011 nun darf ein Amtsvormund maximal 50 Mündel betreuen. Darüber hinaus soll der Amtsvormund mit jedem seiner Betreuten mindestens einmal pro Monat persönlichen Kontakt haben.










