Das erst kürzlich eingeführte Meldeverfahren für personenbezogene Arbeitnehmerdaten, welche vom Arbeitgeber monatlich an die Steuerbehörden und die Sozialversicherungsträger elektronisch zu übermitteln waren, soll noch in diesem Jahr wieder abgeschafft werden, so das Wirtschafts- und das Arbeits- und Sozialministerium. Geplant war die Schaffung einer der größten zentralen Datenbanken in Deutschland über eine Unzahl von Daten aller in Deutschland tätigen Arbeitnehmer. Was der tatsächliche Hintergrund dieses Sinneswandels war, ist nicht bekannt geworden. Die offizielle Kurzerklärung lautet, es gäbe keine verlässliche digitale Signatur, um die Echtheit der Meldungen zu verifizieren. Es wird wohl noch andere Gründe gegeben haben, denn diese Problem dürfte sich innerhalb vertretbarer Zeit lösen lassen.










