31. Mai 2010 - Sicherlich haben Sie schon einmal von den Interent-Seiten “my-downlodas.de”, “99downloads.de”, “mega-downloads.de” und vielen anderen gehört. Man sucht bei Google ein Programm z.B. Acrobat Reader oder OpenOfiice und landet auf einer dieser fragwürdigen Seiten. Will man das eine oder andere Programm haben, muß man sich anmelden und recht bald flattert eine Rechnung über Abo-Gebühren für 2 Jahre ins Haus. Zahlt man nicht, kommen böse Briefe, oftmals von Rechtsanwälten wie z.B. Katja Günther, Olaf Tank u.a. Da wird dann auch schon mal ganz schnell mit eine Strafanzeige gedroht und ein unglaubliches Schreckensszenario aufgebaut. Das scheint sogar zu funktionieren, denn ansonsten hätte man diese Aktivitäten schon längst gelassen. Wer ein dickes Fall hat, reagiert überhaupt nicht darauf und zahlt auch nicht. Klagen der Unternehmen solcher fragwürdiger Seiten sind noch keine bekannt geworden. Wer aber selbst in die Offensive gehen möchte und eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte diese unbedingt tun. Daß eine Klage auf Feststellung des Nichtzustandekommens des Abo-Vertrages durchaus Erfolg hat, beweist gerade neuerlich das Amtsgericht Langen mit einem hoch interessanten Urteil. Hier finden Sie die komplette Entscheidung zum Lesen. Falls Sie also Hilfe brauchen - eine E-Mail oder ein Anruf genügen.










